AGB
Buchungen und Zahlungen
Der Charterpreis beinhaltet die Gebühr für die Miete im genannten Zeitraum. Wichtig: Die Segelyachten, Katamarane, Motoryachten und Motorkatamarane können zur angegebenen Uhrzeit (siehe Buchungsbestätigung) übernommen werden. Die Rückgabe ist ebenso der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Sollte das Schiff zur angegebenen Rückgabezeit nicht für den weiteren Charter zur Verfügung stehen, haftet der Chartergast für den Ausfall und kann vom Vercharterer vor Ort in die Haftung genommen werden.
Explizit nicht enthalten im Charterpreis sind folgende Punkte: Treibstoffkosten, Kurtaxe, die Kosten für das Festmachen in Häfen außerhalb des Heimathafens. Achtung - manche Marinas erheben im Heimathafen auch Gebühren für die Schiffe. Alle enthaltenen Zusatzoptionen sind im Buchungsvertrag, bzw. in der Buchungsbestätigung aufgeführt.
Die Buchung wird mit der 1. Anzahlung wirksam. Sollten die Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag zu den genannten Stornogebühren zu stornieren.
Zahlungskonditionen
Der Charterpreis und dessen Fälligkeiten sind auf der Buchungsbestätigung angegeben. Da sich die Zahlungsmodalitäten während der Saison ändern und auch alle Basen unterschiedliche Modelle haben, gelten die Angaben auf der Buchungsbestätigung und dem Chartervertrag.
Sollte die Bezahlung bis zu der vereinbarten Frist nicht erfolgt sein, kann Zacherl Charter das Boot weitervermieten. Die angefallenen Kosten werden nicht erstattet, sondern gelten als Stornogebühr. Gleichermaßen werden Zacherl Charter die Kosten für den Charter und dessen Storno seitens Basis berechnet. In diesem speziellen Fall bitten wir Sie aber, uns umgehend darüber zu informieren! So finden wir sicherlich eine Lösung.
Covid-19 Regelung
Besteht ab 7 Tagen vor Reiseantritt für das gebuchte Reiseland eine Grenzschließung, Reisewarnung höchster Stufe, oder eine unzumutbare Quarantänebestimmung von min. 5 Tagen, entweder im Urlaubs- oder im Heimatland, kann der Charterer den Charter kostenlos auf einen neu vereinbarten Zeitraum verschieben. Mehr- oder Minderpreise werden berücksichtigt.
In Sonderfällen und nach Freigabe der Basis ist auch eine Rückerstattung möglich. Die muss aber individuell geprüft werden.
WICHTIG: Sollte jedoch die Möglichkeit bestehen, sich frei zu testen, oder ließe sich durch eine Impfung die Einreise-, die Ausreise-, oder eine Quarantänebestimmung umgehen, ist der Charterer dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen (Impfung, Test) zu ergreifen.
Kaution
Bei Übernahme der Yacht ist vom Chartergast eine Kaution in der Marina zu hinterlegen. Die Kaution kann in bar oder per angegebener Kreditkarte hinterlegt werden. Sollte das Boot pünktlich, unbeschädigt und mit all dem ausgegebenen Equipment zurückgegeben werden, erhält der Charterer seine Kaution zurück.
Verlorene Ausrüstungsgegenstände und Beschädigungen werden anteilig von der Kautionssumme abgezogen. Der Charterer haftet gegenüber der Basis maximal mit der Kautionssumme. Allerdings empfehlen wir die Charterkautionsversicherung für einen finanziellen Schutz.
Haftung des Vercharterers und der Agentur
Der Vercharterer stellt dem Chartergast zum vertraglich fixierten Zeitpunkt am genannten Ort ein sauberes und funktionstüchtiges Schiff zur Verfügung. Die Yachtcharter - Agentur Zacherl Yachtcharter handelt als Vermittler zwischen Chartergast und Vercharterer vor Ort und haftet ausschließlich im Rahmen der Aufgaben und Verantwortung eines Vermittlers. Weitergehende Ansprüche können weder vom Chartergast noch vom Vercharterer geltend gemacht werden.
Checkin & Checkout
Die Yacht wird funktionstüchtig und gereinigt übergeben. Der Charterer verpflichtet sich, die Yacht im gleichen Zustand (allerdings besenrein) zurückzugeben. Die Ausstattung, eventuelle Vorschäden und das Equipment sind vor dem Auslaufen beim Checkin zu prüfen. Sollte im Zuge der Prüfung beim Checkin ein Mangel erkannt werden, ist dieser sofort beim Vercharterer vor Ort zu melden und zu dokumentieren. Dazu benötigt es Bilder / Videos und die seitens Basis und Kunden unterschriebene Checkin - Checkliste, auf welcher der Mangel explizit dokumentiert wird. Zacherl Yachtcharter ist umgehend mittels Checkliste und Erklärung schriftlich zu informieren. Mängel sind sofort zu melden und zu dokumentieren. Schäden oder Mängel, die bei der Übernahme nicht entdeckt, im Checkin - Protokoll des Vercharterers dokumentiert und von der Basis akzeptiert wurden, berechtigen den Charterer nicht zur Preisminderung. Sollte der Mangel reparabel sein hat der Vercharterer 48 Stunden Zeit für eine Instandsetzung.
Sollte die Charterbasis feststellen, dass die Skipperlizenz / Funklizenz nicht ausreicht, oder der Mieter offensichtlich nicht in der Lage wäre, das Schiff zu steuern, behält sich die Basis vor das Schiff nicht auszugeben. Es kann ein Skipper organisiert werden, der das Steuer für den genannten Zeitraum übernimmt. Die Kosten trägt der Charterer. Sollte innerhalb 48h kein Auslaufen stattfinden, behält sich der Vercharterer vor, das Schiff anderweitig zu vermieten.
Die Yacht ist beim Checkout ordnungsgemäß und besenrein zu übergeben. Nur so kann gewährleistet werden, dass die nächsten Gäste pünktlich einchecken können. Verspätungen werden in Rechnung gestellt, bzw. von der Kaution abgezogen.
Der Mieter fährt nur in den erlaubten Gewässern und hält sich an alle Vorschriften. Insbesondere Zollvorschriften sind zwingend einzuhalten. Die gültigen Lizenzen zum Führen einer Yacht sind Voraussetzung und werden an der Basis vorgezeigt
Der Mieter darf das Boot nicht Dritten überlassen, weitervermieten, oder Gäste aufnehmen, die nicht in der Crewliste aufgeführt sind. Die Yachten verfügen über eine max. zulässige Personenanzahl. Diese darf nicht überschritten werden. Zum einen dürfte man seitens Basis nicht auslaufen und zum anderen erlischt der Versicherungsschutz. Babys und Kinder zählen ebenso als ganze Personen wie Erwachsene.
Im Falle eines Unfalls, einer Beschädigung, oder des Diebstahls verpflichtet sich der Mieter, die Basis umgehend zu informieren. Haustiere dürfen nicht ohne Zustimmung der Basis mitgenommen werden. Bitte beachten Sie die Hinweise in der Buchungsbestätigung, bzw. sprechen Sie uns an, wenn Sie Haustiere mitnehmen möchten. Grundsätzlich ist dafür ein erhöhter Reinigungsaufwand fällig, aber nicht auf allen Booten sind Tiere erlaubt.
Der Charterer verpflichtet sich täglich Notizen zu machen und den Ölstand des Motors und auch dessen Kühlung (Wasserauslass Auspuff) zu überwachen. Weitere Vorkommnisse jeglicher Art sind der Basis umgehend bekanntzugeben.
Mängel, welche während der Charterwoche(n) entdeckt werden, bzw. entstehen, müssen umgehend bei der Basis des Vercharterers telefonisch und schriftlich angezeigt werden. Es wird empfohlen Zacherl Yachtcharter zusätzlich zu informieren, damit der Chartergast im Zweifel unterstützt werden kann.
Versicherung
Die Yachten sind grundsätzlich Vollkasko versichert, jedoch empfehlen wir mindestens folgende Zusatzversicherungen für Ihre persönliche Absicherung. Den Bogen für Yacht-Pool senden wir Ihnen gerne zu. Hier können Sie den Antrag auch online ausfüllen!
- Charterrücktrittversicherung
- Charterkautionsversicherung
- Skipper - Haftpflichtversicherung
- Charter - Folgeschadenversicherung
Stornogebühren
Mit der Anzahlung akzeptiert der Chartergast den Buchungsvertrag, unsere AGB und falls vorhanden die Zusatz - AGB der Basis vor Ort. Im Falle eines Kundenstorno nach der Anzahlung beträgt die Stornogebühr 50% des Charterpreises. 90 Tage vor Charterbeginn beträgt die Stornogebühr 100%. Sollte die Regelung in den AGB des Vercharterers vor Ort im Kundeninteresse besser gestellt sein, so gelten diesbezüglich die AGB des Vercharterers.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten dient der Gerichtsstand Rosenheim.
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